Attacken in Ungarn: Bundesanwaltschaft übernimmt Verfahren gegen Linksextremisten

Im Fall des mutmaßlichen Linksextremisten Simeon T., der in Ungarn während einer rechtsextremistischen Veranstaltung Menschen angegriffen und verletzt haben soll, hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernommen.

Im Fall des mutmaßlichen Linksextremisten Simeon T., der in Ungarn während einer rechtsextremistischen Veranstaltung Menschen angegriffen und verletzt haben soll, hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernommen. Ein neuer Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetze den Haftbefehl des Amtsgericht Dresden vom Dezember, teilte die Karlsruher Behörde am Freitag mit. Gegen T. besteht demnach der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der zweifachen gefährlichen Körperverletzung.

T. war im Dezember in Berlin festgenommen worden und saß seitdem bereits in Untersuchungshaft. Zuvor war er mit einem europäischen und einem deutschen Haftbefehl gesucht worden. Er soll sich spätestens im Februar vergangenen Jahres einer linksextremistischen Vereinigung angeschlossen haben.

Deren Mitglieder teilten eine „militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet“, erklärte die Bundesanwaltschaft. Ihr Ziel sei, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen.

Die Angriffe in Ungarn sollen sich laut Haftbefehl im Februar 2023 zugetragen haben. Damals hätten mehrere Mitglieder der Vereinigung in Budapest mindestens fünf körperliche Angriffe auf Menschen verübt, die sie dem rechten Spektrum zuordneten. Zu der Zeit habe dort der sogenannte Tag der Ehre stattgefunden, zu dem jedes Jahr Rechtsextreme aus ganz Europa nach Budapest kämen.

Simeon T. habe in der ungarischen Hauptstadt an zwei Überfällen teilgenommen. Vor einem Café hätten Mitglieder der linksextremistischen Gruppe mit Schlagstöcken und anderen Schlagwerkzeugen auf drei Menschen eingeschlagen, die Prellungen, Quetschungen und zum Teil Knochenbrüche erlitten hätten. T. soll sich an der Ausspähung der Opfer beteiligt und während des Angriffs die Umgebung abgesichert haben.

Im zweiten Fall soll er zusammen mit anderen Mitgliedern seiner Gruppe zwei Menschen verfolgt und auf offener Straße hinterrücks angegriffen haben. Den Opfern sei eine unbekannte Substanz ins Gesicht gesprüht worden, die Angreifer hätten wiederholt auf sie eingeschlagen.

Ein Mann sei mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gebracht worden, erklärte die Bundesanwaltschaft. Auch als er bewusstlos auf dem Boden lag, hätte die Gruppe ihm weitere Schläge auf Kopf und Körper versetzt. Der Mann habe multiple Gesichts- und Schädelfrakturen erlitten.

Die Bundesanwaltschaft übernahm das Verfahren wegen der besonderen Bedeutung des Falls, wie sie weiter mitteilte.
© AFP

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