Antrag auf einstweilige Verfügung: Bahn klagt gegen neuen Streik der GDL

Die Deutsche Bahn geht gerichtlich gegen den angekündigten neuen Streik der Lokführergewerkschaft GDL vor.

Die Deutsche Bahn geht gerichtlich gegen den angekündigten neuen Streik der Lokführergewerkschaft GDL vor. Der Konzern reichte nach eigenen Angaben am Montagvormittag einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main ein. Der Streik sei „grundlos“ und die „Unplanbarkeit des Zugverkehrs nicht hinnehmbar“, erklärte der Konzern zur Begründung.

Die GDL hatte am Sonntagabend Streiks angekündigt, die im Güterverkehr bereits am Montagabend und im Personenverkehr in der Nacht zum Dienstag beginnen sollen. Insbesondere der kurze Vorlauf von 22 Stunden im Güterverkehr sei eine „blanke Zumutung“, erklärte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. Derlei „Wellenstreiks“ seien unverhältnismäßig und gefährdeten die Versorgung im Land.

Die Bahn forderte die Gewerkschaft auf, den Streik „sofort abzusagen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren“. Denkbar sei auch eine formale Schlichtung in dem Tarifkonflikt.

Die GDL hatte ihren neuerlichen Streikaufruf am Sonntag damit begründet, dass die Bahn zuvor eine von der Gewerkschaft gesetzte Frist zur Vorlage eines neuen schriftlichen Angebots habe verstreichen lassen. Dies führe „unweigerlich in den Arbeitskampf“, erklärte GDL-Chef Claus Weselsky. Es wäre bereits der sechste Streik in der laufenden Tarifrunde.
© AFP

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