Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen rechtsextremistischen Gruppe Combat 18 Deutschland erhoben. Die vier Deutschen sollen gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben, wie die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Sie hätten den organisatorischen Zusammenhalt der bereits 2020 verbotenen Gruppierung aufrecht erhalten.
Das Bundesinnenministerium hatte Combat 18 Deutschland verboten, weil die Gruppe sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und „dem Nationalsozialismus wesensverwandt“ sei. Sie bekenne sich zur NSDAP und deren Funktionären, sei rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich ausgerichtet und weise eine „kämpferisch-aggressive Grundhaltung“ auf, teilte das Ministerium im Januar 2020 mit.
Die vier nun angeschuldigten Männer waren zusammen mit 17 anderen mutmaßlichen Mitgliedern von Combat 18 Deutschland im April 2022 bei einer bundesweiten Razzia gegen Neonazinetzwerke aufgeflogen. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernommen. Die Verfahren gegen die 17 anderen Verdächtigen seien im Sommer an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden, teilte sie mit.
Den Angeschuldigten Stanley R., Keven L., Gregor M. und Robin S. wirft sie vor, eine zentrale Rolle in der Gruppe gespielt zu haben. Angeführt von Stanley R. seien mindestens 14 konspirative Treffen ab Oktober 2020 ausgerichtet worden. Bei diesen Treffen habe es auch Aufnahmeverfahren gegeben, bei denen die Anwärter zum Nationalsozialismus befragt worden seien.
M. habe für die Gruppe Rechtsrockkonzerte organisiert und zusammen mit R. Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu Combat 18 Deutschland verkauft. R. habe außerdem für die Vernetzung mit anderen rechtsextremistischen Gruppen gesorgt, darunter die Organisation Knockout 51.
Über die Zulassung der Anklage und den möglichen Beginn des Hauptverfahrens entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die vier mutmaßlichen Rädelsführer sind auf freiem Fuß.
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