Es sei „dringender denn je“, die Unabhängigkeit der Justiz „besser gegen gezielte politische Eingriffe durch illiberale, extremistische Kräfte zu sichern“, erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Freitag. Das Ernennungsverfahren müsse „gesetzlich so ausgestaltet sein, dass es möglichst nicht parteipolitisch missbraucht werden kann“.
Nach den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September verfügt die AfD im dortigen Parlament nun über mehr als ein Drittel der Mandate. Sie kann damit im Landtag Entscheidungen blockieren, für die eine Zweidrittelmehrheit notwendig sind. Dazu gehören neben Verfassungsänderungen auch die Wahl von Mitgliedern des Richter- und Staatsanwaltswahlausschusses, die der Berufung von Richtern und Staatsanwälten zustimmen müssen. Bei der gleichzeitig stattfindenden Landtagswahl in Sachsen verfehlte die AfD nur knapp eine solche Sperrminorität.
„Mit der Sperrminorität der AfD in Thüringen ist ein erster Dominostein bereits gekippt“, erklärte Rebehn. Er plädierte dafür, Richterwahlausschüsse über eine Reform künftig so zu besetzen, dass „Parteienvertreter keine dominierende Rolle spielen“.
Der Vize-Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Karpenstein, sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Freitag, sein Verband habe immer wieder vergeblich vor einer Situation wie in Thüringen gewarnt. „Nun ist es für Thüringen zu spät. Anderen Ländern sollte das eine Mahnung sein: Die demokratischen Parteien müssen handeln, bevor es nicht mehr möglich ist.“
Rebehn bekräftigte auch die Forderung des Richterbunds, das Weisungsrecht „für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu streichen oder zumindest auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle zu beschränken“. Dieses sei aus der Zeit gefallen. „Allein der böse Anschein, dass eine Regierung Strafverfahren politisch steuern könnte, ist Gift für das Vertrauen der Menschen in eine objektive Strafjustiz.“ Und „in den falschen Händen wäre dieses Weisungsrecht fatal“.
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