Absatzhilfe: Firmen sollen – auch teurere – E-Dienstwagen schneller abschreiben können

Die Bundesregierung will den Absatz von E-Autos mit steuerlichen Erleichterungen für Dienstwagen ankurbeln.

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag des Finanzministeriums. Unternehmen sollen demnach elektrisch betriebene Dienstwagen schneller abschreiben können. Außerdem sind niedrigere Steuersätze für teurere E-Modelle vorgesehen.

Konkret soll bis 2028 eine befristete Sonderabschreibungsregel eingeführt werden: Im Anschaffungsjahr gilt ein Satz von 40 Prozent. Die Sätze fallen in den darauf folgenden Jahren auf jeweils 24, 14, neun, sieben und sechs Prozent. Dies setze „deutliche steuerliche Anreize insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich“, erklärte das Ministerium.

Außerdem soll der im Vergleich zu Verbrennern niedrigere Steuersatz für Elektro-Dienstwagen künftig auch für teurere Modelle gelten. Bisher profitieren nur Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis unter 70.000 Euro von der niedrigeren Besteuerung. Diese Grenze soll auf 95.000 Euro angehoben werden.

Das Bundesfinanzministerium rechnet wegen der Sonderabschreibung mit jährlichen Steuermindereinnahmen von durchschnittlich 465 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2028. Der niedrigere Steuersatz für teure E-Autos würde den Fiskus demnach insgesamt 140 Millionen Euro bis 2028 kosten.

Die Neuzulassungen für Elektroautos in Deutschland gehen seit Monaten zurück. Im August brachen sie nach aktuellen Zahlen des Kraftfahrtbundesamts im Vergleich zum Vorjahresmonat um 68,8 Prozent ein. Gründe sind unter anderem die im vergangenen Jahr ausgelaufene öffentliche Förderung beim E-Auto-Kauf sowie die hohen Preise im Vergleich zu Verbrennern. Experten kritisieren zudem, dass die Rufe aus der Politik nach einer Abkehr vom Verbrenner-Aus im Jahr 2035 zusätzlich für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sorgen.

„Eine Erhöhung der Abschreibungen für batterieelektrische Dienstwagen in den ersten Jahren kann durchaus sinnvoll sein, um E-Fahrzeuge dann gebraucht in den Markt zu bringen“, erklärte Jens Hilgenberg vom BUND. Die Steuervorteile für teure E-Karossen bezeichnete er allerdings als „Geschenk an Mercedes, BMW und Audi“. Die Probleme der Hersteller resultierten jedoch vor allem daraus, dass „nach wie vor zu wenig bezahlbare E-Autos im Angebot sind“.

Auch Stefanie Langkamp von der Klima-Allianz monierte: „Die Bundesregierung fördert noch teurere Luxus-Dienstwagen und weiterhin schmutzige Verbrennerfahrzeuge, anstatt endlich den Markthochlauf für erschwingliche, kleine E-Autos anzukurbeln.“

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) dagegen begrüßte beide Maßnahmen als „wichtiges und richtiges Signal“. Die beschleunigte Abschreibung könne „für den Hochlauf der Elektromobilität unterstützend wirken“, erklärte VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

Insbesondere aber die Anhebung der Bemessungsgrundlage von 70.000 auf 95.000 Euro trage dazu bei, den Hochlauf zu beschleunigen. „Dadurch wird in der Folge auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Pkw gestärkt werden, weil Firmenwagen nach Ablauf der Leasingzeit von in der Regel drei Jahren zu einem günstigen Preis als Gebrauchtwagen zur Verfügung stehen.“
© AFP

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