22 Krankenkassen erhöhen im laufenden Jahr den Zusatzbeitrag

Seit Mai haben 22 gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht.

Das geht aus einer Auswertung des Verbraucherportals Finanztip hervor, die am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Demnach sind 7,6 Millionen Versicherte von den Erhöhungen betroffen, sie haben nach der Preiserhöhung eine zweimonatige Sonderkündigungsfrist und können die Krankenkasse wechseln.

Die gesetzlichen Krankenkassen setzen Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Regel zum Jahreswechsel um. Anfang 2024 hatten dies bereits 37 der 73 frei zugänglichen Kassen getan. Unter den 22 Kassen, die nun unüblicherweise im laufenden Jahr die Beiträge erhöht haben, sind laut Finanztip 19, die dies zum Jahreswechsel bereits getan hatten und nun erneut erhöhten.

„Die gesetzlichen Kassen brauchen Geld, sie haben in diesem Jahr ein millionenschweres Defizit aufgehäuft“, erklärte Barbara Weber, Krankenversicherungsexpertin bei Finanztip. Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt nun zwischen 0,90 und 3,28 Prozent des jeweiligen beitragspflichtigen Einkommens. Im Durchschnitt liegt der Beitrag bei 1,78 Prozent.

Im Normalfall sind Versicherte zwölf Monate lang an ihren Versicherer gebunden. Im Fall einer Beitragserhöhung werden sie aber davon entbunden. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. In der Regel ist dies der Januar. Es reicht, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt dann die Kündigung.
© AFP

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