Wohnungswirtschaft begrüßt Einigung auf Wohngemeinnützigkeit – Kritik von der Union

Die Wohnungswirtschaft hat die Einigung der Bundesregierung auf die Wiedereinführung der sogenannten Wohngemeinnützigkeit begrüßt.

Die Wohnungswirtschaft hat die Einigung der Bundesregierung auf die Wiedereinführung der sogenannten Wohngemeinnützigkeit begrüßt. Das Instrument könne dabei helfen, „dass Institutionen wie Vereine und Stiftungen zu Anbietern von bezahlbarem Wohnraum werden“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Verbands der Wohnungswirtschaft (GdW) am Mittwoch. Allerdings reiche das angesichts des „riesigen“ Wohnungsmangels „bei Weitem“ nicht aus.

Es fehlten mittlerweile 800.000 Wohnungen in Deutschland, erklärte Gedaschko. Da brauche es ein „funktionierendes Fördersystem für bezahlbaren Wohnraum in deutlich größerer Zahl“. Grundproblem aktuell sei die Krise am Bau, sozial orientierte Wohnungsunternehmen müssten zunächst einmal „überhaupt erst wieder in die Lage versetzt werden, zu bauen“.

Unionspolitiker kritisierten die Wohngemeinnützigkeit als ungeeignet, um tatsächlich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Klar ist, dass Maßnahmen im steuerlichen Bereich nicht kurzfristig den Bau von neuen Wohnungen ermöglichen, sondern eher mittelfristig und auch nur in Verbindung mit weiteren Instrumenten wie einer Senkung der Baukosten und zielgerichteten Förderprogrammen“, sagte der CSU-Abgeordnete Ulrich Lange den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Zugleich sei die Regelung „missbrauchsanfällig“ – und Missbrauch zu verhindern, ohne zugleich neue Bürokratie zu schaffen, sei schwierig, sagte Lange weiter. Generell seien steuerliche Erleichterungen zur Förderung des Wohnungsbaus durchaus ein geeignetes Mittel. „Deshalb haben wir auch selbst Forderungen in diesem Bereich gestellt wie zum Beispiel höhere Freibeträge bei der Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer.“

Im Rahmen der Wohngemeinnützigkeit können soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von umfassenden Steuererleichterungen profitieren. Die Wohngemeinnützigkeit war 1990 abgeschafft worden, nun ist sie im Entwurf des Jahressteuergesetzes wieder aufgeführt, das vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen werden sollte.
© AFP

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