Verbraucherschutz: EU-Abgeordnete stimmen für vereinfachte Reparaturen

Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union sollen defekte Geräte wie Kühlschränke und Mobiltelefone künftig einfacher reparieren lassen können. Die Abgeordneten im Europaparlament stimmten für das sogenannte Recht auf Reparatur.

Geräte wie Kühlschränke und Mobiltelefone sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union bei einem Defekt künftig einfacher reparieren lassen können. Die Abgeordneten im Europaparlament stimmten am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit für das sogenannte Recht auf Reparatur. Das Gesetz soll unabhängige Werkstätten stärken und den Zugang zu Ersatzteilen erleichtern.

„Wer eine Reparatur will, bekommt eine“, sagte der im Parlament zuständige Berichterstatter, René Repasi (SPD). Geht ein Gerät innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantie kaputt, soll eine Reparatur künftig Standard sein. Nur in Ausnahmefällen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Gerät als Ersatz bekommen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte die Pläne des Europaparlaments. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte öfter reparieren, brauche es auch finanzielle Unterstützung. „Ein Reparaturbonus – als ein Zuschuss zu den Reparaturkosten – wäre ein wichtiger Schritt“, erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop. Einen solchen Reparaturbonus gibt es aktuell etwa in Thüringen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) will nach eigenen Angaben im kommenden Jahr ein Reparaturgesetz für Deutschland vorlegen. „Reparierbare Produkte sind langlebiger, dadurch werden weniger Ressourcen verbraucht und in der Folge entstehen weniger CO2-Emissionen“, erklärte sie. Die Ministerin sprach sich zudem für eine Förderung für Reparatur-Initiativen aus.,Nach Ablauf der Garantie sei „der Preis der entscheidende Faktor für mehr Reparaturen“, erklärte Repasi. Unabhängige Werkstätten sollen deshalb Geräte aller Marken reparieren können. Hersteller dürfen Reparaturen demnach künftig nicht mehr absichtlich erschweren, wie etwa durch spezielle Schlüssel oder Hürden in der Software.

„Wir sorgen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sehr viel Geld sparen“, sagte die Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament, Anna Cavazzini (Grüne). Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten die Menschen in der Europäischen Union jährlich insgesamt rund zwölf Milliarden Euro sparen, wenn sie ihre Geräte anstelle eines Neukaufs reparieren lassen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Für reparierte Geräte soll die Garantie um ein Jahr verlängert werden. Das Recht auf Reparatur bleibt für Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Mobiltelefone und Fahrräder auch nach Ablauf der Garantie bestehen, solange eine Reparatur möglich ist.

Der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab kritisierte, dass sich die Garantiedauer zwischen den Mitgliedstaaten weiter unterscheidet. In den Niederlanden etwa entspricht die Garantie der erwarteten Lebensdauer eines Produkts. „Das macht es für die Hersteller schwierig, die Rechte der Verbraucher unkompliziert zu erfüllen“, erklärte Schwab.

Die EU will mit dem Gesetz auch dafür sorgen, dass weniger Elektroschrott anfällt. Pro Jahr rechnet die Kommission mit 35 Millionen Tonnen Müll, weil Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte zu früh wegwerfen. Mehr Reparaturen würden demnach Ressourcen sparen und die CO2-Emissionen senken.

Die Abgeordneten im Europaparlament stimmten mit 590 Stimmen für das Recht auf Reparatur, bei 15 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen. Das Gesetz geht nun in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten.
© AFP

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