Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) der ehemaligen Linken-Politikerin besteht bislang nur als Verein und ist noch keine Partei, hat aber bereits fast eine Millionen Euro an Spenden gesammelt. „Wir werden in diesen Tagen eine siebenstellige Summe erreichen“, sagte BSW-Schatzmeister Ralph Suikat der „Süddeutschen Zeitung“ vom Freitag. Rechtsexperten sehen das Vorgehen kritisch, denn die gesetzlichen Regelungen zur Parteienfinanzierung würden so umgangen.
„Wir bekommen erfreulicherweise sehr viele Spenden, sehr viele Kleinspenden“, sagte Wagenknecht dem SWR. Suikat sprach von Zuwendungen in einstelliger bis fünfstelliger Höhe. Spenden bis 500 Euro können über die BSW-Homepage und mittels des Zahlungdienstleister Paypal schnell und anonym getätigt werden. Bei höheren Summen müssen Name und Adresse angegeben werden.
Nach Einschätzung der Rechtswissenschaftlerin und Parteienforscherin Sophie Schönberger ist das rechtlich problematisch. Die Regeln zur Parteienfinanzierung seien viel strenger als das Vereinsrecht, sagte sie der „SZ“. Es dränge sich der Verdacht auf, dass es Ziel des BSW-Vereins sei, das Parteienrecht zu unterlaufen.
Parteien dürfen etwa keine Spenden über 1000 Euro aus dem EU-Ausland annehmen. Suikat versicherte, dass das BSW bereits vor der für Januar geplanten Parteiengründung so geführt werde, als ob es dem Parteienrecht unterläge. „Beträge über 1000 Euro, die ohne vorherige Absprache aus dem Ausland überwiesen wurden, werden wir deshalb zurück überweisen“, heißt es dazu auf der BSW-Website. Auch die 500-Euro-Grenze für anonyme Spenden entspricht dem Parteiengesetz.
Die Einhaltung könne aber niemand kontrollieren, sagt die Rechtsexpertin Schönberger. Schon aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfe der Verein die persönlichen Daten seiner Geldgeber nicht offenlegen. Wenn das BSW dann später sein Vereinsvermögen an die neu gegründete Partei weitergebe, sei das eine „illegale Strohmannspende“. Das Parteiengesetz verbietet Spenden, „bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“.
„Sie umgehen mit dem Vereinskonstrukt im Grund alles, was eine Partei in Deutschland ausmacht“, sagte Schönberger der „SZ“. Das sei „extrem faul“. Schatzmeister Suikat verwies darauf, dass das Vereinskonstrukt den Vorteil habe, dass das BSW nicht zur Aufnahme von Mitglieder verpflichtet sei. So solle verhindert werden, dass die Partei „gekapert wird“.
Wagenknecht bekräftigte im SWR, dass die Parteigründung für Januar geplant sei. Laut „Spiegel“ soll der Gründungsparteitag am 27. Januar in Berlin stattfinden. Landesverbände sollen zunächst in Thüringen, Brandenburg und Sachsen gegründet werden, wo im kommenden Jahr Landtagswahlen anstehen. Außerdem will Wagenknecht an der Europawahl teilnehmen.
Der künftigen Partei droht aber ein weiteres Finanzproblem: Neben Spenden setzt Wagenknecht auch auf Beiträge von Abgeordneten, die sich ihr angeschlossen haben. Diese „Mandatsträgerabgabe“ gibt es bereits bei der Linken und die Partei pocht darauf, dass auf ihren Listen gewählte Abgeordnete sie weiter entrichten.
Wagenknecht rechnet in dieser Frage mit einer gerichtlichen Entscheidung zu ihren Gunsten. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit dem grundgesetzlich verbrieften freien Mandat in Übereinstimmung steht. Dass man eine Partei, die man verlassen hat, noch finanzieren muss“, sagte sie dem SWR.
Die Ex-Linke war mit neun weiteren Bundestagsabgeordneten aus der Partei ausgetreten. Die Linken-Fraktion löst sich deshalb zum 6. Dezember auf. Durch die Austritte wird die Mindeststärke für die Bildung einer Fraktion nicht mehr erreicht. Dafür wären 37 Sitze nötig, die Linke hat nun nur noch 28.
Die verbleibenden Linken-Abgeordneten reichten am Freitag einen Antrag auf Gruppenstatus ein. Das Präsidium werde diesen nun prüfen, eine Entscheidung solle „sobald wie möglich“ getroffen werden, hieß es aus dem Bundestag. Als Gruppe bekäme die Linke weniger Geld und Redezeit im Bundestag. Dennoch ist sie für die Anerkennung als Gruppe auf die Zustimmung der anderen Fraktionen angewiesen.
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