München – Von den berühmten Christkindlmärkten in Nürnberg und Köln bis zum Dresdner Striezelmarkt und vielen regionalen Märkten – der ADAC gibt Hinweise für eine entspannte Anreise und sicheres Vergnügen.
Glühwein und Autofahren
Ein Glühwein gehört für viele dazu, doch schon geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Der ADAC rät, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder einen Fahrer zu bestimmen, der keinen Alkohol trinkt. Bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 Promille drohen ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ein striktes Alkoholverbot.
Parken und öffentliche Verkehrsmittel
In der Vorweihnachtszeit sind Innenstädte oft überfüllt. Der ADAC empfiehlt, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, um Staus und volle Parkhäuser zu umgehen. Ein Blick auf Park-and-Ride-Angebote lohnt sich: Günstige oder kostenlose Parkmöglichkeiten am Stadtrand bieten direkten Anschluss an den Nahverkehr. Falschparken kann teuer werden – Bußgelder beginnen bei 25 Euro und steigen je nach Verstoß.
Umweltzonen beachten
Wer mit seinem Fahrzeug in eine deutsche Innenstadt fahren will, die ganz oder teilweise durch ein entsprechendes Verkehrszeichen als Umweltzone gekennzeichnet ist, benötigt eine Umweltplakette an der Windschutzscheibe. Der ADAC rät, sich vorab über die lokalen Regelungen zu informieren, um Bußgelder zu vermeiden. Es drohen 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.
Sicherheit vor Ort
Weihnachtsmärkte sind ein beliebtes Ziel für Taschendiebe. Wertsachen sollten nah am Körper und in verschließbaren Taschen getragen werden. Große Geldbörsen und Smartphones gehören nicht in Jackentaschen. Rucksäcke und Handtaschen sollte man stets im Blick behalten.
Cannabis-Konsum
Erstmals gelten auf Weihnachtsmärkten 2024 die neuen Regeln des Konsumcannabisgesetzes. Der Konsum ist in der Nähe von Kindern und Jugendlichen untersagt und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Zusätzlich können für einzelne Weihnachtsmärkte individuelle Verbote erlassen werden.