Streit um Landtagspräsidenten in Thüringen: CDU rechnet mit Wahl am Samstag

Im von der AfD verursachten Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hofft CDU-Landeschef Mario Voigt auf eine schnelle Entscheidung des Landesverfassungsgerichts.

Er sei „hoffnungsfroh“, dass das von seiner Partei eingeschaltete Gericht den Weg zur geheimen Wahl eines neuen Landtagspräsidenten noch am Samstag freimache, sagte Voigt am Freitag im Deutschlandfunk. Inzwischen gibt es erneut Rufe nach einem AfD-Verbot.

Die konstituierende Sitzung des neugewählten Landtags in Erfurt war am Donnerstag von Tumulten überschattet worden. In ihrem Verlauf hatte sich der von der AfD gestellte Alterspräsident Jürgen Treutler geweigert, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen. Die Sitzung wurde wiederholt unterbrochen. Treutler blockierte insbesondere, dass ein Antrag der Fraktionen der CDU und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags zur Abstimmung gestellt wurde.

CDU, BSW, SPD und Linke warfen der AfD vor, die Verfassung gebrochen und Abgeordnetenrechte verletzt zu haben. Mit der Änderung der Geschäftsordnung soll erreicht werden, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten vom ersten Wahlgang an Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden können. Ziel ist es, einen AfD-Landtagspräsidenten zu verhindern.

Nach der bisherigen Regelung ist das Vorschlagsrecht in den ersten beiden Wahlgängen der stärksten Fraktion und damit aktuell der vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuften AfD vorbehalten. Der Landtag ist erst mit der Wahl eines neuen Landtagspräsidenten oder einer Präsidentin voll arbeitsfähig.

Die CDU-Fraktion und deren parlamentarischer Geschäftsführer Andreas Bühl schalteten noch am Donnerstag den Thüringer Verfassungsgerichtshof ein, um eine einstweilige Anordnung gegen Treutler zu erreichen. Damit soll er unter anderem dazu verpflichtet werden, den Antrag von CDU und BSW zur Abstimmung zu stellen.

Das Gericht setzte Treutler bis Freitagmittag eine Frist zur Stellungnahme. Dann wird es über den Antrag beraten. Eine Entscheidung könnte bis zum frühen Abend fallen.

Voigt sprach am Freitag im Deutschlandfunk mit Blick auf die Ereignisse vom Donnerstag von einem „Beleg“ dafür, wie willkürlich die AfD mit Macht umgehe. „Sie missbraucht sie, hält sich nicht an die Verfassung“, sagte Voigt. Es sei ein „erster Testlauf“ gewesen. Entsprechend müssten die demokratischen Kräfte im Parlament „auf alles gefasst“ sein.

Treutler bezeichnete Voigt als „Puppe“ des Thüringer AfD-Landeschefs Björn Höcke. Er habe „auf offener Bühne“ für alle sichtbar im Landtag „Befehle“ erhalten, fügte der Vorsitzende der Thüringer CDU hinzu.

Nach dem Eklat im Thüringer Parlament bekräftigte der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz seine Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren. „Der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen“, sagte Wanderwitz der „taz“.

Es bedürfe „dringend eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht, wie es das Grundgesetz in Artikel 21 vorsieht“. Wanderwitz tritt schon länger dafür ein und sammelt Unterstützer im Bundestag, um dort einen entsprechenden Antrag einzubringen.

Zuvor hatte sich auch Thüringens SPD-Chef Georg Maier für ein Verbotsverfahren ausgesprochen. „Die heutigen Ereignisse im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass die AfD aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht“, schrieb er am Donnerstagabend im Kurzbotschaftendienst X. „Ich denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind.“
© AFP

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