Der Alterspräsident der AfD, Jürgen Treutler, hatte sich auf der von Tumulten überlagerten ersten Sitzung des neugewählten Parlaments am Donnerstag geweigert, Anträge und Abstimmungen aus dem Plenum zuzulassen.
Das betraf insbesondere einen Antrag der Fraktionen der CDU und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags. Damit soll erreicht werden, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar Treutler mit einer Entscheidung am Freitagabend klare Regeln für den Ablauf der konstituierenden Sitzung des Parlaments vor. Die Abgeordneten können demnach noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Geschäftsordnung ändern, wie das Gericht befand. Das Gericht verpflichtete Treutler per einstweiliger Anordnung dazu, auf diese Weise zu verfahren.
© AFP