Das OLG ließ nach Angaben vom Dienstag die Anklage gegen die aus Afghanistan stammenden Männer zu. Ibrahim M. und Ramin N. waren Mitte März im Raum Gera festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Laut Anklage der Bundesanwaltschaft sollen sie seit 2023 Anhänger der Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gewesen sein. M. soll sich dem regionalen Ableger Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) als Mitglied angeschlossen und unter Beteiligung von N. Spenden für die Vereinigung gesammelt haben.
Als Reaktion auf Koranverbrennungen in Schweden und anderen skandinavischen Ländern sollen die Angeklagten im ISPK-Auftrag einen Anschlag im Bereich des schwedischen Parlaments in Stockholm geplant haben. Dabei sollten möglichst viele Polizisten und andere Menschen mit Schusswaffen getötet werden. Vor ihrer Verhaftung scheiterten aber mehrere Versuche der Angeklagten, sich Waffen zu beschaffen.
M. werden Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen N. die Unterstützung. Beiden wirft die Bundesanwaltschaft außerdem vor, sich zu einem Verbrechen verabredet und gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Der Senat für Staatsschutzsachen des Thüringer Oberlandesgerichts setzte für den am 15. November beginnenden Prozess zehn weitere Termine bis Ende Januar an.
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