Die telefonische Krankschreibung könnte ab dem 7. Dezember wieder möglich sein – und dann dauerhaft zur Verfügung stehen. Über eine entsprechende Regelung wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Plenarsitzung am 7. Dezember beraten, wie eine Sprecherin am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP sagte. Die Regelung solle dann ab dem selben Tag greifen. Zuerst hatte darüber die ARD berichtet.
Die telefonische Krankschreibung wurde in der Corona-Pandemie eingeführt, um Hausarztpraxen zu entlasten. Die Regelung war aber im April zunächst ausgelaufen. Im Sommer beschloss der Bundestag dann ein Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), welches Krankschreibungen per Telefon dauerhaft möglich machen soll.
Dies gilt aber nur für Patientinnen und Patienten, die der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind und keine schweren Symptome haben. Anschließend passierte das Gesetz auch den Bundesrat – der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, des höchsten Gremiums der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, fehlte jedoch noch.
Angesichts der steigenden Zahl von Atemwegsinfektionen mahnte deshalb erst diese Woche der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, mehr Tempo bei der Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung an. Dass dies noch nicht geschehen ist, sei „überhaupt nicht nachvollziehbar“, sagte Beier den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland.
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