Verbraucherschützer haben Sammelklagen gegen die Fernwärmeanbieter Eon und Hansewerk Natur wegen starker Preiserhöhungen eingereicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte am Montag mit, er halte die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig. Viele Haushalte müssten derzeit im Vergleich zu 2020 „ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen“.
Der vzbv nennt für Eon etwa das Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in Nordrhein-Westfalen. Der Preis für Fernwärme stieg dort von 6,18 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 23,24 Cent zwei Jahre später. „Anderswo sind ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von Eon und Hansewerk Natur festzustellen.“
Den beiden Unternehmen „fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für die enormen und intransparenten Preisanstiege“, erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop. Demnach entsprechen die Preisänderungsklauseln in den Verträgen der Anbieter nicht den rechtlichen Anforderungen. Die Preissteigerungen seien daher unwirksam. „Verbraucher:innen dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden“, erklärte Pop.
Die Sammelklagen zielen darauf ab, direkte Rückerstattungen für Verbraucherinnen und Verbraucher einzuklagen. Betroffene Kunden können sich voraussichtlich in wenigen Wochen beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen.,Pop kritisierte den Fernwärmemarkt in Deutschland allgemein als „alles andere als verbraucherfreundlich“. Es gebe keinen Wettbewerb, keine Wahlfreiheit und nur eine geringe Preistransparenz.
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