Scholz gibt kommende Woche Regierungserklärung zu Haushaltsurteil ab

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird in der kommenden Woche im Bundestag eine Regierungserklärung zu den Folgen des Haushaltsurteils des Verfassungsgerichts abgeben.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird in der kommenden Woche im Bundestag eine Regierungserklärung zu den Folgen des Haushaltsurteils des Verfassungsgerichts abgeben. Dies kündigte Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt am Freitag im Bundesrat an. Demnach will das Bundeskabinett den von Finanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigten Entwurf für einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr Anfang kommender Woche beschließen. Noch in derselben Woche soll sich der Bundestag damit befassen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die massive Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit nicht genutzten Krediten aus der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. Dadurch fehlen der Ampel-Koalition in den kommenden Jahren nun 60 Milliarden Euro für Vorhaben der Energiewende. ,Auch weitere Sondervermögen wie der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen bezahlt werden, müssen nun auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt werden. Deshalb ist der Nachtragshaushalt für 2023 nötig.

Schmidt zufolge will sich Kanzler Scholz am Freitag bereits im Kanzleramt zu den Folgen des Urteils äußern. In welcher Form dies geschehen solle, blieb offen.

Der Kanzleramtsminister betonte, auch nach den Klarstellungen aus Karlsruhe seien Krisenhilfen weiter möglich. Es gebe nun aber „klare Vorgaben“, wie diese ausgestaltet werden müssten. Bei Notsituationen, die über mehrere Jahre gingen, müsse der Bundestag in jedem Jahr zur Aufnahme von Krediten erneut einen Beschluss fassen. „Die Finanzierung der Hilfen über mehrere Jahre kann also nicht – wie das bisher vorgesehen war – über ein Sondervermögen geschehen, das einmal zu Beginn durch eine Kreditaufnahme gefüllt wird.“

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe damit „eine erhebliche Tragweite“ – nicht nur für den Bund, sondern auch für ähnliche Haushaltspraktiken in den Ländern, betonte Schmidt. Die Bundesregierung werde jetzt „alles daran setzen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zügig und sorgfältig umzusetzen“. Gemeinsam mit Bundestag und Bundesrat werde sie sich dafür einsetzen, dass auch Investitionen in die Zukunft weiter möglich seien.
© AFP

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