Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die zuständige Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im November 2023 in der Unterkunft in Bernsdorf in einen Streit mit einen 33-Jährigen geraten war.
Beide hatten zuvor Alkohol getrunken. Im Verlauf des Streits schlug der 34-Jährige seinem Kontrahenten mehrfach gegen den Kopf und stieß ihn gegen einen Bartresen. Als er zu Boden ging trat er auf ihn ein. Das Opfer erlag seinen Verletzungen. Nach Angaben des Gerichtssprechers wurde das Urteil am Mittwoch verkündet.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann in ihrer Anklage ursprünglich Totschlag vorgeworfen. Sie änderte den Voruwrf in ihrem Plädoyer jedoch auf Körperverletzung mit Todesfolge ab und forderte sechseinhalb Jahre Haft. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Auch das Gericht sah die Voraussetzungen für einen Totschlag schließlich nicht als erfüllt an.
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