Die Schwester der ehemaligen Schwebebalkenweltmeisterin Pauline Schäfer-Betz, Helene Schäfer-Betz, ist mit einer Klage gegen ihren einstigen Arzt vor dem Landgericht Chemnitz gescheitert. Aus Sicht des Gerichts sei ein von Schäfer-Betz behaupteter kausaler Zusammenhang zwischen der Behandlung durch den Arzt und einem Sturz vom Balken nicht nachweisbar, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.
Die heute 23-Jährige hatte während ihrer Teilnahme an einem Wettkampf in Japan 2017 von ihrem Arzt das Medikament Tilidin bekommen. Grund war der Gerichtssprecherin zufolge ein Hüftleiden der damals 16-Jährigen.,Aus Sicht der Turnerin führte die Einnahme des Schmerzmittels dazu, dass sie damals auf den Rücken stürzte. Dieser Sturz habe letztlich zum Ende ihrer Turnerinnenkarriere 2021 geführt. Sie forderte von dem Arzt Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 30.000 Euro.
Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die Beratung des Arztes nicht ordnungsgemäß war, wie die Sprecherin sagte. Allerdings habe sich dies nicht nachweislich auf die Klägerin ausgewirkt.
Das schwach wirksame Opioid Tilidin ist in vielen Ländern verboten, in Deutschland allerdings als Schmerzmittel zugelassen. Experten warnen vor einem Missbrauchs des Mittels als Droge.
Die 23-Jährige ist die jüngere Schwester der Kunstturnerin Pauline Schäfer-Betz, die 2017 bei den Weltmeisterschaften die Goldmedaille auf dem Schwebebalken gewann. Sie tritt auch bei den Olympischen Spielen in Paris 2024 an.
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