Nach einem Medienbericht zu einer möglichen Einstufung der gesamten AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz hat die Fraktion der Partei im sächsischen Landtag die Behörde scharf kritisiert. Mit einer solchen Einstufung wolle der Verfassungsschutz der AfD vor den drei anstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland „maximal schaden“, erklärte der sicherheitspolitische Sprecher der Fraktion, Carsten Hütter, am Montag und sprach von einer „Stigmatisierung der AfD“.
Hintergrund der Äußerungen Hütters ist ein Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom Sonntagabend. Demnach arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz an einem Gutachten zur AfD. Dies ergebe sich aus internen E-Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes, berichtete die Zeitung. Bislang wird die AfD nur als sogenannter Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt.
Das derzeit gültige Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt vom Frühjahr 2021. Seit spätestens März 2023 ist laut „Süddeutscher Zeitung“ in internen E-Mails des Bundesamts von einem „AfD-Folgegutachten 2023“ die Rede, an dem gearbeitet werde.
Das Dokument listet dem Bericht zufolge die schon bekannte Kritik des Verfassungsschutzes an Rassismus und Autoritarismus in der AfD auf. Es enthält unter der Überschrift „Entwicklung der Partei seit März 2022“ aber auch einen neuen Punkt: „Verhältnis zu Russland“.
Eigentlich sah der Zeitplan laut „Süddeutscher Zeitung“ vor, dass die Verfassungsschützer ihr neues Gutachten schon fertig haben sollten. Aus Rücksicht auf die im März bevorstehende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, wo die Partei gegen ihre Beobachtung klagt, wollen die Beamten noch warten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz äußerte sich zu dem Bericht nicht. Eine Regierungssprecherin sagte am Montag, die Medienberichte „zur Kenntnis genommen“ zu haben. Zu den konkreten nehme die Regierung aber keine Stellung.
Zu dem in dem Gutachten genannten Punkt der Russland-Nähe der AfD sagte die Regierungssprecherin generell, dass die Sicherheitsbehörden seit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine „Bestrebungen feststellen, demokratische Institutionen zu untergraben, das Vertrauen in Wahlen infrage zu stellen uns insgesamt die öffentliche Meinungsbildung zu manipulieren.“
Die Bundes-AfD äußerte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster nicht. Aus der sächsischen Landtagsfraktion kam scharfe Kritik an den Plänen des Verfassungsschutzes. „Mit einem rechtsstaatlich sauberen Verfahren hat das schon lange nichts mehr zu tun“, sagte der Landtagsabgeordnete Hütter, der auch Mitglied des AfD-Bundesvorstands ist. „Es kann doch nicht sein, dass der Urteilsspruch schon vor dem Abschluss der Beweisaufnahme feststeht.“
Grünen-Chef Omid Nouripour betonte, sich „nicht in die Arbeit der Sicherheitsbehörden“ einmischen zu wollen. „Es ist aber kein Geheimnis, dass die AfD eine Partei ist, die unsere Demokratie verachtet“, so Nouripour. Er wolle nun abwarten „was der Verfassungsschutz dort zusammenträgt und wie die Beweislast genau ist“.
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