Ermittlungen zu einem angeblichen versuchten Mord durch Verbrennen in Dresden haben eine überraschende Wendung genommen. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft soll sich das mutmaßliche Opfer, ein 25-jähriger Mann, im November selbst an ein Bettgestell gefesselt und die Matratze angezündet haben. Dadurch wollte er demnach seine damalige Freundin eines Verbrechens beschuldigen.
Die 19-Jährige saß zunächst in Untersuchungshaft, kam den Behörden zufolge aufgrund der neuen Erkenntnisse inzwischen aber „unverzüglich“ wieder auf freien Fuß. Stattdessen wird nun gegen den 25-Jährigen wegen besonders schwerer Brandstiftung und falscher Verdächtigung ermittelt. Dazu kommt der Vorwurf der Freiheitsberaubung, weil die Frau aufgrund seiner bewusst wahrheitswidrigen Aussagen unverschuldet in Haft genommen wurde.
Der Beschuldigte hatte sich nach Angaben der Ermittler am 16. November in seiner Wohnung mit Handschellen an ein Bett gekettet und die Matratze angezündet. Es folgten dramatische Szenen: Als sich das Feuer ausbreitete, flüchtete er zunächst auf den Balkon der Wohnung, wobei er das Bettgestell mit sich zog. Aufgrund der extremen Hitzeentwicklung begab er sich dann wiederum mit dem Bettgestell im Schlepp auf den Balkon der darunterliegenden Wohnung.
Dort wurde der 25-Jährige von Feuerwehrleuten gefunden und von dem Bett befreit, er kam mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus. Da er anschließend seine Freundin als Täterin bezichtigte, wurde diese noch am selben Tag wegen des Verdachts des versuchten Mordes festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten, ergaben sich bei den folgenden Ermittlungen „Widersprüche“, die zu einem vollkommen anderen Bild des mutmaßlichen Geschehens führten. Demnach handelte der Beschuldigte in der Absicht, seine damalige Partnerin eines Verbrechens zu bezichtigen.
Zu möglichen Motiven des Manns äußerten sich die Ermittler nicht. Dieser äußere sich nicht zu den Vorwürfen, erklärten sie. Der 25-Jährige kam demnach am Dienstag auf richterlichen Beschluss selbst in Untersuchungshaft.
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