Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden beginnt am 14. März ein Prozess gegen drei mutmaßliche Mitarbeiter des rechtsextremen Verlags „Der Schelm“ wegen massenhafter Verbreitung von Holocaustleugnung und Judenhass. Die beiden Männer und eine Frau wurden von der Bundesanwaltschaft unter anderem wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung angeklagt. Das OLG ließ die Anklage nach Angaben vom Mittwoch zu und eröffnete den Prozess.
Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft sollen die drei Beschuldigten für den rechtsextremistischen Verlag „Der Schelm“ gearbeitet und am Verkauf von Büchern mit nationalsozialistischer und antisemitischer Ideologie beteiligt gewesen sein. Die Angeklagten Enrico B., Matthias B. und Annemarie K. bauten den Untergrundverlag demnach ab 2018 gemeinsam mit einem gesondert verfolgten flüchtigen Mann auf, der als mutmaßlicher Kopf der Gruppe gilt.
„Der Schelm“ vertrieb demnach zwischen 2018 und 2020 im Ausland gedruckte Bücher wie das verbotene Adolf-Hitler-Pamphlet „Mein Kampf“ und weitere historische nationalsozialistische Hetzschriften wie das antisemitische Kinderbuch „Der Giftpilz“. Es erschien erstmals 1938 im Verlag des NS-Propagandablatts „Der Stürmer“ des fanatischen Judenhassers Julius Streicher.
Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll der rechtsextremistische Verlag in diesem Zeitraum einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro erwirtschaftet haben. Im Dezember 2020 wurden bei einer Durchsuchung volksverhetzende Bücher mit einem Verkaufswert von mehr als 900.000 Euro beschlagnahmt. Die Angeklagten sollen demnach für den Vertrieb und die Lagerhaltung zuständig gewesen sein.
B. und B. wurden 2022 im Zuge andauernder Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen den rechten Verlag in Leipzig und Röderaue in Sachsen festgenommen und zunächst in Untersuchungshaft genommen. Sie kamen später aber wieder auf freien Fuß. Gründer des Verlags ist Berichten zufolge der Rechtsextremist Adrian P., der sich demnach ins Ausland absetzte und in Russland vermutet wird.
„Der Schelm“ vertreibt über das Internet weiter volksverhetzende Bücher, auf seiner Internetseite wird eine Adresse in Thailand angegeben. Für den Prozess setzte das OLG zunächst neun Verhandlungstermine bis Mitte April an.
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