Das Landgericht Magdeburg sprach ihn des Totschlags schuldig, wie ein Sprecher am Mittwoch in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Anklage war der Beschuldigte im April dieses Jahres in den frühen Morgenstunden auf den ihm unbekannten Geschädigten getroffen. Der 26-Jährige fühlte sich durch die Selbstgespräche des Manns gestört und schlug ihn deshalb zusammen. Anschließend holte er aus der Wohnung eines Bekannten ein Messer, kehrte zu dem Wartehäuschen zurück und tötete das Opfer mit einem Stich ins Herz.
Die Verteidigung forderte im Prozess, den Angeklagten bezüglich des Schlagens freizusprechen und ihn wegen der Tötung zu einer Haftstrafe von höchstens sechs Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage plädierten hingegen für lebenslange Haft wegen Mordes. Die Kammer habe jedoch keine Mordmerkmale erkannt, teilte der Sprecher mit.
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