Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg verpflichtete sie nach Angaben vom Freitag dazu. Die GmbH gibt das rechtsextremistische „Compact“-Magazin heraus. „Compact“ ist seit längerer Zeit im Visier der Sicherheitsbehörden. Im Juli verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die GmbH auf Grundlage des Vereinsrechts. Die Publikation sei „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“, erklärte das Ministerium damals.
Im August setzte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Vollzug des Verbots aber aus. Demnach kann das Magazin vorläufig weiter erscheinen, bis über die in Leipzig liegende Klage der GmbH entschieden wurde. Das lag nun auch der Magdeburger Entscheidung zugrunde.
Dort ging es nur um ein Konto für die GmbH. Die Sparkasse lehnte die Eröffnung ab. Dagegen erhob die GmbH Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht, der nun stattgegeben wurde.
Die Weigerung der Sparkasse sei eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund, erklärte das Gericht. Denn derzeit dürfe der Verein weiter arbeiten. Das Bundesverwaltungsgericht will im Juni über die Klage gegen das Verbot verhandeln.
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