Dessen Approbation werde bis zum Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen zunächst ruhend gestellt, teilte das Landesverwaltungsamt in Halle am Freitag mit. Über den endgültigen Entzug der ärztlichen Zulassung werde dann nach dem Vorliegen gerichtlicher Ergebnisse entschieden, teilte die Behörde weiter mit. Dies entspreche dem üblichen Vorgehen in entsprechenden Fällen. Der Approbationsentzug ist demnach in der Bundesärzteverordnung geregelt und kann unter anderem wegen „Unwürdigkeit“ erfolgen. Insgesamt ist ein Entzug der ärztlichen Zulassung selten. In Sachsen-Anhalt kam es in den vergangenen 20 Jahren 17-mal dazu.
Bei dem Anschlag vor einer Woche war der 50-jährige Verdächtige den Ermittlungen zufolge mit einem Mietwagen in die Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt gefahren . Fünf Menschen starben, mehr als 200 weitere wurden verletzt. Bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen bereits seit 2006 in Deutschland lebenden Arzt aus Saudi-Arabien. Er fühlte sich in seinem Heimatland bedroht, unter anderem weil er Islamkritiker war. Das Motiv der Tat ist bislang unklar.
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