Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole werden am Dienstag (09.00 Uhr) die Plädoyers und das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem von Verfassungsschützern als Rechtsextremist bezeichneten Höcke vor dem Landgericht Halle das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Er soll vor drei Jahren im sachsen-anhaltischen Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben.
Nach Überzeugung der Ankläger wusste der studierte Geschichtslehrer, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung der nationalsozialistischen SA handelt. Höcke bestritt dies im Prozess. Der Vorsitzende Richter Stengel ließ bereits durchblicken, dass die Kammer eine Geldstrafe für angemessen hält, sofern sich der Tatvorwurf bestätigen sollte. Höcke ist Spitzenkandidat der Thüringer AfD für die Landtagswahl Anfang September.
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