Das Landgericht Halle hat für den Prozess gegen den Vorsitzenden des vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Thüringer AfD-Landesverbands, Björn Höcke, eine weitere Anklage zugelassen. Eine Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen Verwendung einer verbotenen nationalsozialistischen Parole wird in dem am Donnerstag beginnenden Hauptverfahren mitverhandelt, wie das Landgericht am Freitag mitteilte.
Höcke, der von Verfassungsschützern als Rechtsextremist bezeichnet wird, soll bei einer Rede auf einer AfD-Veranstaltung im thüringischen Gera im Dezember die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen Partei NSDAP verwendet haben. Zu diesem Zeitpunkt lief gegen ihn bereits ein Strafverfahren wegen eines ähnlichen mutmaßlichen Vorfalls.
Nach einer bereits zuvor zugelassenen Anklage soll Höcke Ende Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Losung der SA war. Höcke bestreitet hingegen, davon gewusst zu haben.
Beide Anklagen werden nun in dem am Donnerstag beginnenden Prozess gebündelt. Für das Verfahren wegen des Vorwurfs der Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sind Verhandlungstermine bis Mitte Mai vorgesehen.
In Thüringen kommt auf Höcke ein weiterer Prozess zu. Das Landgericht Mühlhausen ließ Ende Januar eine Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den AfD-Politiker zu. Es geht dabei um einen Beitrag von Höcke aus dem Jahr 2022 im Social-Media-Dienst Telegram nach einem tödlichen Messerangriff eines Somaliers in Rheinland-Pfalz.
In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Höcke ist Spitzenkandidat seiner Partei. Die AfD liegt in Umfragen derzeit vorn.
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