Anklage gegen weiteren Mann 32 Jahre nach tödlichem Anschlag auf Flüchtlingsheim

32 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen weiteren Mann erhoben. Peter St. wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

32 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen weiteren Mann erhoben. Peter St. wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen, wie eine Sprecherin der Behörde in Karlsruhe am Montag sagte. St., damals eine Größe in der örtlichen Skinheadszene, soll den mutmaßlichen Haupttäter Peter S. beeinflusst haben.,S. wurde im Oktober vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah als erwiesen an, dass er im September 1991 einen Brand in der Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis gelegt hatte. Dabei starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah. Zwei weitere Bewohner wurden verletzt. Das Urteil gegen S. ist aber noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof soll es überprüfen.,Der nun angeklagte St. wurde im Juni festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Wie die Bundesanwaltschaft nach der Festnahme mitteilte, soll er in der Nacht vor dem Brandanschlag mit Gesinnungsgenossen eine Gaststätte in Saarlouis besucht haben. Darunter sei auch der spätere mutmaßliche Haupttäter S. gewesen.,Die Gruppe habe sich in der Kneipe über die damaligen rassistisch motivierten Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte in Ostdeutschland unterhalten. St. habe im Gespräch deutlich gemacht, dass er einen solchen Anschlag auch in Saarlouis gutheiße. Davon bestärkt, soll S. später im Treppenhaus der Unterkunft Benzin vergossen und angezündet haben.,Nach dem Anschlag blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Erst vor rund drei Jahren wurden die Ermittlungen wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. Über die Anklage gegen St. berichtete zuerst der „Spiegel“.
© AFP

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