Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat den Ausschluss eines saarländischen AfD-Politikers aus einem kirchlichen Gremium bestätigt. Ackermann wies die Beschwerde dagegen zurück, wie das katholische Bistum am Mittwoch mitteilte. In einem Brief habe Ackermann dem betroffenen Politiker mitgeteilt, dass die Ausübung repräsentativer politischer Mandate für die AfD mit der Ausübung eines Wahlamts im Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde im Bistum unvereinbar sei.
Hinzu komme der mit dem Engagement für die AfD verbundene massive Vertrauensverlust im Verwaltungsrat der Gemeinde. Konkret geht es um den saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert. Er ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im saarländischen Landtag und auch auf kommunaler Ebene für sie aktiv.
Schaufert sei als Mandatsträger in kommunalen Räten und im Landtag „mehr als nur ein einfaches Mitglied der AfD“, erklärte Ackermann. Er repräsentiere die Partei nach außen und werde daher mit den Meinungen der Partei identifiziert. In seine Entscheidung habe Ackermann auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster einfließen lassen, das die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz als rechtmäßig bestätigt hatte.
Gegen die Entscheidung Ackermanns kann Schaufert bei der zuständigen Behörde der römischen Kurie Beschwerde einlegen. Im April hatte Generalvikar Ulrich von Plettenberg entschieden, Schaufert aus dem Verwaltungsrat einer Gemeinde in Neunkirchen zu entlassen. „Parteien, die rechtsextrem sind oder am Rande dieser Ideologie wuchern, können für uns Christen kein Ort der politischen Betätigung sein“, erklärte er damals.
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