Vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Trier hat am Mittwoch der Prozess um die Randale vor einer Diskothek im Februar begonnen. Angeklagt sind zehn Männer und eine Frau unter anderem wegen besonders schwerem Landfriedensbruch. Sie sollen Teil einer Gruppe gewesen sein, die mehrere Polizisten im Rahmen eines Einsatzes vor einer Disko verletzten und mit Gegenständen bewarfen.
Zu dem Einsatz kam es in der Nacht zum 17. Februar. Zwischen zwei Gruppen kam es in der Disko zu körperlichen Auseinandersetzungen. Daran sollen laut Anklage zwei der Angeklagten beteiligt gewesen sein. Beide seien durch den Sicherheitsdienst nach draußen gebracht worden. Auf dem Parkplatz sollen sich Freunde und Begleiter der Angeklagten versammelt haben, die zunehmend aggressiver gegen den Sicherheitsdienst geworden seien.
Die hinzugerufene Polizei bildete daraufhin eine Kette, um die beiden Gruppen voneinander zu trennen und erneute Angriffe auf den Sicherheitsdienst zu vermeiden. Zunächst habe sich die aufgeheizte Stimmung beruhigt. Dann allerdings seien weitere Menschen hinzu gekommen, darunter einige der nun Angeklagten.
Einer von ihnen habe direkt auf den Sicherheitsdienst losgehen wollen. Von der rund 25-köpfigen Gruppe sei er zunächst noch davon abgehalten worden, hieß es in der Anklageschrift. Jedoch habe er plötzlich versucht, die Polizeikette gewaltsam zu durchbrechen.
Dabei soll er einem Beamten mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Ein weiterer Angeklagter sei ihm gefolgt und habe einen weiteren Polizisten angegriffen. Der Polizist wurde aber nicht getroffen. ,Als die beiden Angreifer zu Boden gebracht und fixiert wurden, sei dann die Angeklagte zu ihnen hingelaufen und habe versucht, ihre Handtasche gegen den Kopf eines Beamten zu schlagen. Dies habe aber verhindert werden können. Fast zeitgleich sei die Situation eskaliert: Aus der mittlerweile rund 40-köpfigen Gruppe sei mit Gegenständen nach den Polizisten geworfen worden.
Zehn der elf Angeklagten sind bereits vorbestraft. Einer befindet sich in Untersuchungshaft. Weil der jüngste Angeklagte 17 Jahre alt ist, wird vor der Jugendkammer verhandelt. Bis Ende Januar sind noch zehn weitere Verhandlungstermine angesetzt.
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