Vor dem Landgericht Mainz hat am Montag ein Prozess gegen einen hessischen Polizisten und einen Privatdetektiv wegen Bestechlichkeit, Bestechung und Verletzung des Dienstgeheimnisses begonnen. Laut Anklage soll der Privatdetektiv den Polizisten nach Informationen über Menschen gefragt haben, die der Beamte über polizeiliche Informationssysteme auftragsgemäß beschafft haben soll.
Dabei sei es häufig um bekannte Vorstrafen oder Auskünfte aus dem Melderegister gegangen. Die Anklage wirft dem 49-jährigen Privatdetektiv zudem vor, eine Beamtin der hessischen Finanzverwaltung mehrfach bestochen zu haben. Die Daten habe ihm die Frau durch Nutzung ihrer dienstlichen Zugänge verschafft. Als Gegenleistung soll sie einen Preisnachlass für die Dienstleistungen des Privatdetektivs erhalten haben.
Für die Abfrage der Daten soll der Privatdetektiv teilweise Geld angenommen haben. Zum Teil habe er die Beträge an diejenigen weitergeleitet, die ihm die Auskünfte gaben. Nach Angaben eines Gerichtssprechers trafen sich das Gericht, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft nach Verlesung der Anklage zu einem Rechtsgespräch über eine Verständigung. Der nächste Verhandlungstermin am Dienstag wurde aufgehoben. Bis Anfang Februar sind noch drei weitere Verhandlungstermine angesetzt.
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