Die EU-Kommission leitete am Donnerstag eine eingehende Prüfung dazu ein, ob der Verkauf der Rennstrecke im Jahr 2014 mit einer unzulässigen staatlichen Beihilfe verbunden war. Vor zehn Jahren hatte die Kommission keine Bedenken geäußert. Doch das beim Bieten unterlegene Unternehmen Nexovation und der Verein „Ja zum Nürburgring“ klagten und bekamen vor Gericht teils Recht.
Die Kommission will nun untersuchen, ob der Verkauf des Nürburgrings an den Autozulieferer Capricorn den EU-Regeln entsprach oder die Firma womöglich finanziell bevorzugt wurde.
Nexovation und „Ja zum Nürburgring“ halten das damalige Bieterverfahren für intransparent. Der Preis sei nicht marktgerecht gewesen, und Capricorn habe somit unzulässige Beihilfen durch das Land Rheinland-Pfalz erhalten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den Klagen nach mehrjährigem Rechtsstreit im September 2021 teilweise stattgegeben und eine neue Prüfung durch die EU-Kommission angeordnet. Die Brüsseler Behörde sei damals zu Unrecht zu dem Schluss gekommen, dass Capricorn eine gesicherte Finanzierung von einer Bank habe, urteilten die Richter.
Die Kommission betonte, das neue Prüfverfahren sei ergebnisoffen. Alle Beteiligten in Deutschland hätten nun zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme.
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