Fast zwei Jahre nach dem tödlichen Sturz einer Frau aus einer fahrenden Achterbahn im rheinland-pfälzischen Klotten hat die Staatsanwaltschaft Koblenz ihre Ermittlungen eingestellt. Ein ausreichender Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung gegen einen bestimmten Menschen habe nicht festgestellt werden können, wie die Behörde am Montag mitteilte. Demnach ist von einem tragischen Unglück auszugehen.
Die Anlage war zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß gewartet und geprüft. Technische Mängel seien nicht festgestellt worden. Den Ermittlungen zufolge schloss die verunglückte Frau den Sicherheitsbügel am Unfalltag selbst. Eine Rekonstruktion habe gezeigt, dass die 57-Jährige durch ihren Körperbau und die an der Unfallstelle wirkenden Fliehkräfte offenbar trotz geschlossener Sicherheitsbügel aus dem Wagen gehoben wurde, hieß es.
Dies sei für den Parkbetreiber und die Mitarbeiter nicht vorhersehbar gewesen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden trafen laut Staatsanwaltschaft Vorkehrungen, damit sich Vergleichbares nicht wiederholen kann.
Das Unglück hatte sich im August 2022 ereignet. Die 57-Jährige war im Wild- und Freizeitpark Klotten aus einer fahrenden Achterbahn rund acht Meter in die Tiefe gestürzt. Sie erlag ihren Verletzungen noch vor Ort.
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