Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann die Frau im April in der gemeinsamen Wohnung in Bad Kreuznach erstochen hatte.
Sie verblutete an ihren zahlreichen Verletzungen. Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen Mordes. Niedrige Beweggründe konnten aber nicht nachgewiesen werden, weswegen er stattdessen des Totschlags schuldig gesprochen wurde.
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