Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe gegen einen Bundeswehrsoldaten wegen Mordes an seiner Exfreundin und eines anschließend von ihm provozierten Unfalls mit der Leiche auf dem Beifahrersitz bestätigt. Nach dem am Freitag bekanntgegebenen Karlsruher Beschluss ist das entsprechende Urteil des Landgerichts Koblenz vom September rechtskräftig. (BGH Az. 4 StR 513/23)
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann einen sogenannten Mitnahmesuizid geplant. Er wollte seine Exfreundin und danach sich selbst töten, wenn diese eine Wiederaufnahme der Beziehung ablehnt. Als sie dies tat, tötete er sie mit 22 Messerstichen auf einem Pendlerparkplatz bei Neuhäusel im Westerwald.
Anschließend fuhr er mit der Leiche auf dem Beifahrersitz auf die Autobahn 3 und rammte mit 130 Stundenkilometern mehrere Fahrzeuge. Schließlich verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und fuhr auf ein anderes Auto auf.
Das Landgericht verurteilte ihn im September 2022 wegen Mordes sowie vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Fahrerflucht zu lebenslanger Haft. Das Koblenzer Urteil enthalte „keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil“, bestätigte nun der Bundesgerichtshof.
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