Auf dem Grundstück in Koblenz sollte eine abbruchreife Immobilie abgerissen und ein neues Mehrfamilienhaus gebaut werden. Den Auftrag bekam ein Generalbauunternehmen, das aber mittendrin insolvent wurde. (Az. V ZR 243/23)
Unglücklicherweise bestand die Wohnungseigentümergemeinschaft bereits, obwohl die Wohnungen noch gar nicht errichtet waren. Eine Eigentümerin – verheiratet mit dem Geschäftsführer des Bauunternehmens – beantragte, Angebote für die restlichen Arbeiten einzuholen und die Aufträge zu vergeben. Dazu sollte eine Sonderumlage erhoben werden. Die übrigen Eigentümer lehnten ab, die Frau klagte.
2023 entschied das Landgericht Koblenz, dass ein Gutachten eingeholt werden sollte. Das passierte aber nicht, da die Eigentümergemeinschaft sich an den BGH wandte.
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