Die Besitzerin eines Gnadenhofs für Hunde in Rheinland-Pfalz muss ihren Tierbestand wegen Tierschutzmängeln drastisch reduzieren. Künftig darf sie nur noch maximal fünf Hunde halten, wie das Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Mittwoch mitteilte. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung dem Landkreis Ahrweiler Recht. (Az.:7 B 10232/24.OVG)
Die Frau betreibt einen Gnadenhof, auf dem sie zuletzt 61 Tiere hielt. Eine tierärztliche Kontrolle ergab hygienische Missstände im Aufenthaltsbereich der Hunde. Zudem waren einige von ihnen schlecht gepflegt – einige hatten beispielsweise überlanges und verfilztes Fell. Nicht aneinander gewöhnte Hunde waren zusammen untergebracht, was zu zahlreichen Bissverletzungen führte.
Der Landkreis ordnete gegen die Frau ein Haltungsverbot für mehr als fünf Hunde an. In erster Instanz lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag der Frau dagegen ab. Diese Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht nun.
Die Kontrolle habe erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht ergeben, urteilten die Richter. So habe die Frau die gesetzlichen Anforderungen an die Reinigung und Reinhaltung des Aufenthaltsbereichs missachtet.
Bei der Kontrolle sei etwa ein beißender Geruch aufgrund größerer Urinlachen und eingetrockneten Kots festgestellt worden. Allein sei die Frau nicht in der Lage, sich gleichzeitig um die 61 Hunde zu kümmern, befand das Gericht.
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