Berufungsprozess um Wilderei gegen Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel begonnen

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat der Berufungsprozess um Wilderei gegen den verurteilten Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel begonnen.

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat am Dienstag der Berufungsprozess um Wilderei gegen den verurteilten Haupttäter der Polizistenmorde von Kusel begonnen. Die Anklage wirft Andreas S. unter anderem Jagdwilderei, versuchte gefährliche Körperverletzung und falsche Verdächtigung vor. Er soll mit seinem Auto auf einen Zeugen zugefahren sein, der ihn bei einer Wilderei auf frischer Tat ertappt haben soll.

Nur durch einen Sprung des Manns zur Seite soll eine Kollision verhindert worden sein. Das Amtsgericht Neunkirchen sprach S. im März 2023 frei. Bis Mitte Mai sind für den Berufungsprozess noch zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte S. im November 2022 im Falle der zwei in Rheinland-Pfalz getöteten Polizisten wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Zudem verurteilte die Strafkammer S. wegen weiterer Delikte wie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßiger Jagdwilderei.

S. hatte am 31. Januar 2022 eine Polizistin und einen Polizisten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Landstraße nahe Kusel erschossen, um seine Umtriebe als Jagdwilderer zu verdecken. Die Tat löste großes Entsetzen aus. Seinen mitangeklagten Florian V. verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber wegen seines frühen Beitrags zur Tataufklärung von einer Strafe ab. Das Urteil aus Kaiserslautern ist bereits rechtskräftig.
© AFP

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