Der Gründer und Organisator der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, muss wegen versuchten Betrugs vor Gericht. Wegen des Vorwurfs der Geldwäsche wird sich Ballweg allerdings nicht juristisch verantworten müssen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Freitag mitteilte. Damit hatte eine sofortige Beschwerde der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht nur teilweise Erfolg.
Ballweg hatte die Gruppe Querdenken 711 gegründet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten besonders schweren Betrug in 9450 Fällen vor. Diese Anklage ist laut OLG zulässig, eine wegen Geldwäsche hingegen nicht. Das OLG bestätigte auch die Aufhebung des Haftbefehls gegen Ballweg.
Die Staatsanwaltschaft wirft diesem vor, sich spätestens im Mai 2020 dazu entschlossen zu haben, seine durch Coronaproteste gewonnene Popularität auch für private Zwecke zu nutzen und so Spenden einzutreiben, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und sein Vermögen zu vermehren.
Dadurch soll er 1,2 Millionen Euro eingesammelt haben, von denen aber nur 844.000 Euro für Querdenken 711 verwendet wurden. Darin sieht die Anklage versuchten Betrug in 9450 Fällen. Hinsichtlich des Vorwurfs der Geldwäsche sah das OLG nicht den zur Eröffnung des Hauptverfahrens notwendigen hinreichenden Tatverdacht.
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