Unna: Radfahren in der Fußgängerzone wird verboten

Der Ratsbeschluss zum Radfahrverbot in der Unnaer Fußgängerzone wird durch die Stadtverwaltung nunmehr umgesetzt.

Unna – Im Laufe dieser Woche wird die Beschilderung an den Zugängen zur Fußgängerzone entsprechend angepasst. Ab Montag, 13. Januar 2025, gilt dann ausnahmslos: Das Radfahren im Bereich der Fußgängerzone ist verboten. Die Einhaltung des Verbots wird von der Polizei und dem städtischen Ordnungsdienst kontrolliert. Das Verbot umfasst auch das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern.

Bislang war die Unnaer Fußgängerzone von 19 Uhr bis 9 Uhr für Fahrradfahrer*innen freigegeben. Da sich in der Vergangenheit die Beschwerden über unangepasste Geschwindigkeiten und daraus resultierende gefährliche Situationen zwischen Radfahrern*innen und Fußgänger*innen gehäuft hatten, sprach sich die Stadtverwaltung zuständigkeitshalber dafür aus, das Radfahren in der Fußgängerzone komplett zu verbieten. Da die Entscheidung in der Politik durchaus kritisch betrachtet wurde, machte der Stadtrat von seinem Rückholrecht Gebrauch, stimmte aber nach intensiver Diskussion mit 28 zu 14 der Entscheidung der Verwaltung über ein gänzliches Radfahrverbot zu.

 

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