Kreis Unna – Er ist in einer Allgemeinverfügung vom 19. Juni 2024 bekannt gegeben worden. Er betrifft den Stadtteil Rhynern. Im Sperrbezirk gilt: Die Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben ihre Bienenstände unverzüglich unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl dem zuständigen Kreis Unna schriftlich oder per E-Mail zu melden. So wollen die Veterinäre feststellen, ob sich die Faulbrut weiter ausgebreitet hat:
Kreis Unna | Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Platanenallee 16 59425 Unna tiergesundheit@kreis-unna.de
Amerikanische Faulbrut
Die Amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Es handelt sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, welche die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, was zur Folge hat, dass die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und das Volk schließlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.
Für den Menschen ist die Krankheit harmlos. Gewonnener Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Der in dem Bienenstand gewonnene Honig darf allerdings nicht an Bienen verfüttert werden. Bienenvölker und Material (zum Beispiel Waben, Wabenabfälle) dürfen nicht in oder aus dem Sperrbezirk verbracht werden.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.kreis-unna.de/amtsblatt im Bereich Bekanntmachung / Allgemeinverfügung zu finden. Weitere Informationen sowie ein Steckbrief zur Krankheit sind beim Friedrich-Loeffler-Institut unter www.fli.de zu finden.