Eine Richterin, die Verfahrensunterlagen manipulierte und Akten unbearbeitet in ihrem Keller lagerte, ist auch in einem zweiten Prozess zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Allerdings fiel das Strafmaß mit zwei Jahren und zehn Monaten geringer aus als beim ersten Urteil, wie eine Sprecherin des Landgerichts im nordrhein-westfälischen Hagen am Montag mitteilte. In einem ersten Urteil war sie zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Die 39-Jährige war in einem Amtsgericht für Straf- und Bußgeldverfahren sowie für Familiensachen zuständig. Als sie im Frühjahr 2018 merkte, dass sie ein von ihr erlassenes Urteil nicht zu den Akten gebracht und damit nicht rechtswirksam dokumentiert hatte, verschleierte sie dies durch eine Manipulation des Verhandlungsprotokolls.
Andere Strafurteile brachte sie gar nicht zu den Akten oder täuschte die fristgerechte Absetzung vor. Zudem verweigerte sie die Bearbeitung einiger Verfahren in Familiensachen und deponierte stattdessen die Akten im Keller ihrer Wohnung.
Im ersten Verfahren gab die Richterin an, sich an die Vorfälle überwiegend nicht erinnern zu können. Ihr Therapeut sei von einer „Arbeitsblockade“ ausgegangen, ausgelöst durch die Erwartung, allem gerecht werden zu müssen.
Das Landgericht Hagen verurteilte sie 2021 unter anderem wegen Rechtsbeugung und Urkundenfälschung. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Juni 2023 den Schuldspruch, sah in sechs von insgesamt zehn Fällen aber nicht „aktives Tun“, sondern lediglich Unterlassen als Grundlage. Daher musste das Landgericht Hagen nun erneut urteilen.
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