Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte, verwarf er die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal. Dieses hatte ihn im Februar zu elf Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Az. 3 StR 279/24)
2022 war im Zusammenhang mit dem Angriff bereits ein anderer Mann zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Wie das Landgericht feststellte, hatten die beiden im März 2018 den damals 51-jährigen Bernhard Günther hinterrücks in einem Park in Haan nahe Düsseldorf angegriffen, als der Manager allein von einer Laufrunde zurückkam.
Sie hätten ihn zu Boden gebracht, festgehalten und ihm dann hochkonzentrierte Schwefelsäure ins Gesicht geschüttet – in der Absicht, ihn schwer zu verletzten und erblinden zu lassen. Den Auftrag dazu sollen sie von einem noch Unbekannten bekommen haben. Günther erlitt tiefe Verätzungen am Kopf und am Hals sowie an Armen und Beinen und musste mehrfach operiert werden.
Die beiden Täter flüchteten nach dem Anschlag zunächst unerkannt. Erst nachdem das Opfer eine Belohnung ausgesetzt hatte, konnte einer der Täter aufgrund eines anonymen Hinweises ermittelt werden. Er wurde im Dezember 2021 in der belgischen Provinz Limburg festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert. Umfangreiche Ermittlungen hatten zuvor ergeben, dass seine DNA mit am Tatort gefundenen Spuren übereinstimmte.
Das Urteil gegen ihn war bereits seit Mai 2023 rechtskräftig. Der Angeklagte, um den es nun ging, war bereits im Oktober 2019 in Köln festgenommen worden. Die Vorwürfe gegen ihn konnten damals jedoch nicht erhärtet werden, weswegen die Ermittlungen gegen ihn zunächst eingestellt wurden. Er kam nach rund einem Monat aus der Untersuchungshaft frei. 2023 wurde er erneut festgenommen.
© AFP