Rhein-Kreis Neuss – Die Junge Tüftler gGmbH aus Berlin wird ihn übernehmen und ab 1. Oktober 2023 als „TüftelLab Rhein-Kreis Neuss“ weiterführen. Der Kreisausschuss hat der Sicherung des außerschulischen Lernorts in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. August, samt einer Förderung über maximal zwei Jahre zugestimmt. Der Beschluss erfolgte einstimmig. „Die Vermittlung digitaler Kompetenzen an junge Menschen ist ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierungsstrategie des Rhein-Kreises Neuss“, betont Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Wir haben uns daher für eine Nachfolgeregelung des im Kreis gut angenommenen Projekts stark gemacht und sind froh, dass diese gefunden wurde.“
Der Kreis unterstützt das innovative Projekt im verbleibenden Umfang der von Haba nicht in Anspruch genommenen Fördermittel für maximal zwei Jahre mit bezogen auf die jeweiligen Betriebsjahre jährlich 119.000 Euro brutto. Zusätzlich stellt der Kreis für die Dauer der Förderung das Inventar zur Verfügung, das aus einem Investitionskostenzuschuss in Höhe 71.400 Euro von Haba angeschafft wurde. Die Junge Tüftler gGmbH plant, auch ihre NRW-Büroniederlassung im Zuge der Eröffnung des „TüftelLabs Rhein-Kreis Neuss“ von Düsseldorf nach Neuss zu verlegen.
Der Rhein-Kreis Neuss hatte für den Aufbau des außerschulischen Lernorts durch die Haba Digitalwerkstatt – die Eröffnung fand am 27. August 2020 in den Räumen an der Krefelder Straße 55 in Neuss statt – seinerzeit eine jährliche Förderung von bis zu 119.000 Euro über maximal fünf Jahre vorgesehen. Diese geht mit der Entscheidung des Kreisausschusses für die verbliebene Laufzeit auf den neuen Träger über.
Die Frage einer Nachfolgeregelung war akut geworden, weil die Haba Family Group im April mitgeteilt hatte, alle Standorte ihrer Digitalwerkstätten in Deutschland zu schließen. Die Projektförderung durch den Rhein-Kreis Neuss wurde daraufhin zum 31. Mai 2023 eingestellt. Es wurde vereinbart, dass die Haba Digitalwerkstatt ihren Geschäftsbetrieb bis zum 31. August 2023 aufrechterhält, um alle Zusagen an Schulen und Dritte ordnungsgemäß erfüllen zu können. Im September soll dann die Standortschließung erfolgen. Zum 1. Oktober 2023 soll dort nach räumlicher und inhaltlicher Umstrukturierung das „TüftelLab Rhein-Kreis Neuss“ starten.
Die Digitalwerkstatt hatte sich seit 2020 trotz der zeitweiligen Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie als wertvolle Stütze zur digitalen Bildung von Kindern und Jugendlichen etabliert und wurde insbesondere von vielen Grundschulen aus dem ganzen Kreisgebiet genutzt. „Der Standort im Rhein-Kreis Neuss hat eine aussichtsreiche Perspektive. Das wurde auch durch regelmäßige Berichte der Standortleiterin der Haba Digitalwerkstatt in Ausschüssen des Kreises deutlich, zuletzt beispielsweise durch die positive Erfolgsbilanz für das Jahr 2022“, betont Kreiswirtschaftsdezernent Martin Stiller. Er weist zudem auf die Bedeutung eines solchen Angebots hin. „Die möglichst frühe Vermittlung digitaler Kompetenzen ist für die persönliche Entwicklung junger Menschen sowie angesichts der Anforderungen des Arbeitsmarktes immens wichtig.“
Das etablierte Angebot des außerschulischen Lernorts soll fortgesetzt werden. Darüber hinaus wird die Junge Tüftler gGmbH eine weitergefasste Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen sechs und 18 Jahren und Bildungsmultiplikatoren ansprechen und stellt in Aussicht, das derzeit bei Haba angestellte pädagogische Personal zu übernehmen. Das Konzept wurde am Mittwoch von Claudia Tillmann, Geschäftsführerin der Junge Tüftler gGmbh, in der Sitzung des Kreisausschusses vorgestellt. „Als Junge Tüftler gGmbH bieten wir seit über acht Jahren innovative Bildungsformate für Kinder und Jugendliche an. Unser Ziel ist es, junge Menschen zu befähigen, mit digitalen Werkzeugen die Welt aktiv und nachhaltig zu gestalten. Im TüftelLab schmieden wir Zukunftskompetenzen für eine digitale Welt. Wir freuen uns sehr, das nun auch in Neuss tun zu dürfen“, erklärte Tillmann.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Kreiswirtschaftsdezernent Martin Stiller übergaben ihr im Anschluss an die Entscheidung des Kreisausschusses den Förderbescheid.