Start einer biologischen Grundwassersanierung in Büttgen

Am Montag, 8. April 2024, beginnen die Arbeiten zur biologischen Grundwassersanierung am Standort einer ehemaligen chemischen Reinigung in Kaarst-Büttgen.

Rhein-Kreis Neuss – Am 8. April 2024 beginnen im Auftrag des AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung in Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss die Arbeiten zur biologischen Grundwassersanierung am Standort einer ehemaligen chemischen Reinigung in Kaarst-Büttgen. Die geplanten Bohrarbeiten werden voraussichtlich zwölf Wochen dauern, danach schließt die rund einjährige Sanierungsmaßnahme vor Ort an.

Hintergrund ist die Belastung des Grundwassers mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) in einem Teilbereich von Kaarst-Büttgen. Die Grundwasserverunreinigung mit LCKW aus den 1990er Jahren ist auf den unsachgemäßen Einsatz eines Reinigungsmittels am Standort der ehemaligen chemischen Reinigung zurückzuführen. „Mit der in Kürze beginnenden Sanierungsmaßnahme sollen die gegenwärtig noch vorhandenen Restmengen an LCKW im Grundwasser weitgehend abgebaut werden“, erklärt Kreisumweltdezernent Gregor Küpper.

Trotz deutlicher Sanierungserfolge in den vergangenen Jahren konnte die Verunreinigung bislang noch nicht vollends beseitigt werden. Für den Bereich nördlich der Holzbüttgener Straße mit den Grenzen Bahnstraße/Driescher Straße/Scharnhorststraße und Vom-Stein-Straße bis hin zum nördlichen Ortsrand von Büttgen hat das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss daher in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt nach wie vor unverändert die Empfehlung ausgesprochen, Grundwasser aus privaten Gartenbrunnen in den betroffenen Bereichen nicht als Trinkwasser, zur Lebensmittelzubereitung oder zum Waschen von Obst oder Gemüse zu verwenden. Nicht empfohlen wird das Wasser zudem für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen sowie zur Verwendung in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in Gewächshäusern.

Im Zuge der jetzt anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird durch spezielle Bohrungen auf einem privaten Grundstück zunächst ein System von zehn Horizontalbrunnen in unterschiedlichen Tiefen zwischen acht und 13 Meter unter Geländeoberkante geschaffen. Durch die Verwendung der Brunnen als Entnahme- und Infiltrationsbrunnen wird eine Zirkulation im Grundwasser erzeugt. In dieses System wird in regelmäßigen Abständen – voraussichtlich einmal pro Monat – Melasse als Substrat zur Anregung des biologischen Abbaus der Schadstoffe zugegeben.

Das Zirkulationssystem wird zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten betrieben. Im Anschluss wird in einer Monitoringphase der Erfolg des Schadstoffabbaus überprüft. Zum Abbau von möglichen Restmengen an Schadstoffen schließt sich gegebenenfalls eine weitere Zirkulationsphase von sechs Monaten an.

Am Standort in Kaarst-Büttgen wurde zur Reduzierung der Schadstoffgehalte bereits eine Grundwassersanierungsanlage per „Pump and Treat“-Verfahren betrieben. Dabei wurde verunreinigtes Grundwasser mit einer Pumpe über einen Sanierungsbrunnen gefördert, in unterirdischen Leitungen einer Grundwasserreinigungsanlage zugeführt, gereinigt und als „Reinwasser“ in einer Rigole wieder versickert.

Der AAV ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Durch ein Landesgesetz 1988 gegründet, beseitigt die unabhängige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts überall dort Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht haftbar gemacht werden kann. So schützt der AAV Mensch und Umwelt vor Gefahren und macht zugleich wertvolle, meist attraktiv gelegene und gut erschlossene Flächen neu nutzbar. Damit unterstützt der AAV die Landesregierung wirkungsvoll bei ihrem Ziel, den Verbrauch von Natur- und Freiflächen zu reduzieren. Der Verband ist bei den Projekten in der Regel Maßnahmenträger und bringt neben seinem in über 30 Jahren erworbenem Know-how bis zu 80 Prozent der Finanzierung auf.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtmitgliedern – dem Land NRW und den Kommunen – haben sich dem Verband auf freiwilliger Basis Unternehmen angeschlossen. Sie unterstützen damit die gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben des AAV und profitieren zugleich von den Erfahrungen und dem Sachverstand des interdisziplinären AAV-Teams, das die Unternehmen rechtlich und fachlich unterstützt.

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