Stärkungspakt NRW: Freier Eintritt am Kaarster See und am „Strabeach“

Im Rahmen des Stärkungspakt NRW erhalten Leistungsbeziehende im Rhein-Kreis Neuss bis zum Ende der Badesaison freien Eintritt am Kaarster See und am „Strabeach“.

Rhein-Kreis Neuss – Hintergrund: Das Land gewährt den Kreisen, Städten und Gemeinden angesichts der steigenden Energiepreise, der hohen Inflation und der verstärkten Inanspruchnahme sozialer Einrichtungen über den „Stärkungspakt NRW“ Leistungen in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro. Der Rhein-Kreis Neuss hat 576.576 Euro davon erhalten. Neben der Sozial- und Schuldnerberatung sowie der sozialen Infrastruktur können auch Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfen finanziert werden, die zur Vermeidung beziehungsweise Beseitigung finanzieller Härten bei einkommensarmen Haushalten beitragen. Ermäßigungen für Eintritte bei Freizeitangeboten sind ebenso möglich.

Der Kreis und seine Kreiswerke als Betreiber bieten Leistungsbeziehern nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII bis zum Ende der Badesaison (voraussichtlich am 31. August 2023) freien Eintritt zu den Badeseen in Kaarst und bei Straberg an. Kinder im Alter von fünf bis einschließlich elf Jahren aus diesen Haushalten können zudem aufgrund der geltenden Begleitungspflicht kostenlos von einer erwachsenen Person begleitet werden. Neben den Eltern, die selbst berechtigt sind, können dies beispielsweise Verwandte sein, die nicht im gleichen Haushalt leben.

Hierfür ist an den Kassen der Badeseen als Berechtigungsnachweis der Rhein-Kreis-Neuss-Pass oder der Neuss-Pass sowie ein Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ebenfalls freien Eintritt erhalten Inhaber eines Familienpasses der Stadt Dormagen oder eines Familienhilfeplans der Stadt Kaarst. Kinder bis einschließlich vier Jahren haben regulär freien Eintritt. Weitere Informationen zum Rhein-Kreis-Neuss-Pass stehen auf der Internet-Seite www.rhein-kreis-neuss.de  unter dem Stichwort „Rhein-Kreis-Neuss-Pass“.

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