Rhein-Kreis Neuss – Darauf weist das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss hin. In Gewässern herrschen gerade im Sommer zum Teil große Temperatur-Unterschiede zwischen warmem Oberflächen- und kaltem Tiefenwasser, die auch bei einem geübten Schwimmer zum Kälteschock mit Herzversagen führen können. Zudem besteht Gefahr durch Strömungen, bei denen der Sog so stark wirkt, dass er selbst Profis bis auf den Grund ziehen kann. „Die Strömungen sind unberechenbar und meist nicht zu erkennen. Hinzu kommt im Rhein der Sog vorbeifahrender Schiffe“, warnen die Fachleute der Kreisverwaltung.
Auch unmittelbar an den Ufern ist das Baden in Flüssen aufgrund von Strömungen und plötzlichen Tiefen sehr gefährlich. An sogenannten Kribben, ins Wasser ragende Steinaufschüttungen und Kiesflächen, die dazu da sind, die Fließgeschwindigkeit des Flusses in seiner Mitte zu erhöhen, bilden sich etwa oft lebensgefährliche Strudel und Strömungen. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstands verlockt besonders Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des Rückschwalls: Das Wasser kehrt schnell in Wellen zurück, Kinder und auch Erwachsene werden umgerissen und abgetrieben. Daher sollten Eltern ihre Jungen und Mädchen an den Gewässern und besonders am Rhein nicht aus den Augen lassen.
Aber auch an den Rändern von Sand- und Kiesgruben ist es gefährlich. Vor allem an Seen, an denen noch gearbeitet wird, besteht akute Absturzgefahr. Durch die lockere Lagerung und das Gemisch von Sand und Kies können schon durch leichte Erschütterungen mehrere Kubikmeter Sand ins Rutschen kommen. Wer in solch eine Lawine gerät, wird schnell verschüttet und kann sich meist nicht mehr selbst befreien. Auch Untiefen unterhalb der Wasseroberfläche, Stromkabel und technisches Gerät sind für den Laien nicht immer erkennbar.
Darüber hinaus, so das Amt für Umweltschutz, begeht Hausfriedensbruch, wer solche Betriebsflächen unbefugt betritt. Wo Baden oder auch nur das Betreten verboten ist, zum Beispiel in den Naturschutzgebieten, kann es mit hohen Geldbußen bestraft werden. Grundsätzlich ist Baden nur erlaubt, wo Sicherheit und Betreuung gegeben ist – im Rhein-Kreis Neuss also in den Freibädern sowie in den Freizeitanlagen Kaarster und Straberg-Nievenheimer See. Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot.
Wer sich über die vielen Möglichkeiten zum sicheren, unbeschwerten und auch legalen Badegenuss informieren möchte, wird auf der Strandkarte des Landesumweltamts im Internet fündig: Die Adresse lautet www.badegewaesser.nrw.de. Die Strandbäder der Kreiswerke Grevenbroich GmbH am Kaarster und am Straberg-Nievenheimer See sind dort mit ausgezeichneter Wasserqualität vertreten.