Rhein-Kreis Neuss – Das sieht die Vertragsverlängerung auf den Zeitraum von 2024/25 bis 2028/29 vor, auf die sich beide Seiten geeinigt haben. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und die AWL-Geschäftsführer Stephan Lommetz und Dr. Matthias Welpmann unterzeichneten die Vereinbarung im Beisein von Kreisumweltdezernent Gregor Küpper. „Die externe Vergabe des Winterdienstes hat sich als wirtschaftlichste und qualitativ beste Lösung bewährt. Wir sind mit der Arbeit der AWL sehr zufrieden“, so Petrauschke.
Der Winterdienst mit Personal, Fahrzeugen und Material auf den Kreisstraßen und ihren Radwegen war im Jahr 2019 an die AWL vergeben worden und wird nun nach den wechselseitig guten Erfahrungen fortgeführt. Die Bereitschaft des Unternehmens geht vertragsgemäß vom 1. November bis zum 30. April. In diesem Zeitraum sorgt die AWL dafür, dass die Kreisstraßen in der Regel vor dem einsetzenden Berufsverkehr sowie die Radwege der höchsten Priorität schnee- und eisfrei sind. Bei entsprechender Witterung und auf gesonderte Anforderung ist der Winterdienst auch außerhalb der Bereitschaftszeit gewährleistet.
Das Kreisgebiet ist in fünf Bezirke mit jeweils einem Streufahrzeug unterteilt. Für die Radwege stehen zwei kleinere Fahrzeuge zur Verfügung. Die Länge der Kreisstraßen, die in den Winterdienstbereich fallen, beträgt rund 130 Kilometer. Die Radwege messen insgesamt etwa 100 Kilometer. In den Ortsdurchfahrten sind die jeweiligen Kommunen zuständig dafür, dass der Verkehr auch in der kalten Jahreszeit reibungslos läuft.