Rhein-Kreis Neuss – Die neue Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZB) sieht vor, dass nicht nur Privatpersonen, sondern auch juristische Personen ihre Fahrzeuge online zulassen können. Neu ist ebenfalls, dass Autofahrer mit dem online zugelassenen Fahrzeug direkt losfahren können. Hierfür wird nach Abschluss des Online-Verfahrens ein Zulassungsbescheid zum Download bereitgestellt.
In der Praxis funktioniert das so: Wer das Fahrzeug online zugelassen hat, lädt diese Dokumente innerhalb von 30 Minuten herunter und bringt diese sichtbar im Fahrzeug an. Zudem müssen die Kennzeichen vorschriftsmäßig am Fahrzeug befestigt werden. Der vorläufige Nachweis ist zehn Kalendertage innerhalb Deutschlands gültig. Die Original-Zulassungsbescheinigungen und -Plaketten werden vom Straßenverkehrsamt per Post verschickt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr auch das Online-Verfahren nutzen, um Fahrzeuge für ihre Kunden zuzulassen. Dafür ist eine vorherige Registrierung beim Kraftfahrt-Bundesamt erforderlich. Alle Informationen dazu sind beim Kraftfahrt-Bundesamt erhältlich.
Ulrike Holz, Leiterin des Straßenverkehrsamtes, weist darauf hin, dass bundesweit die Gebühren für die einzelnen Zulassungsvorgänge in den Straßenverkehrsämtern vor Ort teilweise erhöht werden. Gleichzeitig sinken die Gebühren für das internetbasierte Verfahren. Ulrike Holz erläutert: „Durch die neue Verordnung müssen wir die Prozesse in unserer Verwaltung anpassen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen die Neuerungen engagiert um.“
Weiterhin sind Termine im Straßenverkehrsamt nur mit vorheriger Terminbuchung möglich. Alle Informationen zur Terminbuchung und zu allen weiteren Dienstleistungen finden sich unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto. Über die Online-Zulassung wird hier informiert: rhein-kreis-neuss.de/ikfz