Rhein-Kreis Neuss – Die sogenannte Katzenschutzverordnung tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Zweck der Verordnung ist der Schutz freilebender Katzen in Gebieten, in denen Tiere gehäuft auftreten und infolge von Krankheiten und Unterernährung Schmerzen, Leiden und Schäden ausgesetzt sind. Die Erkrankungen, Leiden und Schäden der Tiere lassen sich darauf zurückführen, dass die Population freilebender Katzen im Kreis zu groß ist, wodurch sich Krankheiten schnell verbreiten und beispielsweise Verletzungen durch Rangkämpfe oder das Ausweichen in ungeeignetes Gelände entstehen. Die Rechtsgrundlage zum Erlass der Katzenschutzverordnung ist §13b Tierschutzgesetz.
Die Verordnung enthält eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen im Rhein-Kreis Neuss. Die Kosten müssen von den Tierhaltern selbst getragen werden. Sollte es zu Härtefällen kommen, können gemeinsam mit der Kreisverwaltung und den Tierschutzvereinen Lösungen erarbeitet werden.
Im Zuge der Katzenschutzverordnung können der Rhein-Kreis Neuss, die kreisangehörigen Kommunen als Fundtierbehörden sowie vom Kreis berechtigte Tierschutzvereine freilebende Katzen tierärztlich kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Die Kosten hierfür tragen sie jeweils selbst.