Neusser Landrat unterstützt die Gastronomie

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke appelliert an die Bundesregierung, die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie über den 31. Dezember 2023 hinaus zu verlängern.

Rhein-Kreis Neuss – Zur Unterstützung der Branche wurde die Mehrwertsteuer im Zuge der Corona-Pandemie auf Speisen beim Verzehr in zum Beispiel Restaurants und Kneipen mit Sitzgelegenheiten und entsprechendem Service von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Die Bundesregierung plant allerdings, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen in den genannten Gastronomiebetrieben zum Jahresende auslaufen zu lassen.

Laut Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, der seinen NRW-Sitz in Neuss hat, hätte dies jedoch erhebliche Folgen. Der Branchenverband geht davon aus, dass ein solch wieder angehobener Mehrwertsteuersatz aufgrund der nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen an die Gäste weitergegeben werden müsse, dies aber aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation zu einem nennenswerten Nachfrageeinbruch führen werde. Laut Dehoga träfe dies die Branche, die sich weiterhin in der Restart-Phase in Folge der corona-bedingten Einschränkungen befinde, hart.

Befürchtet werden Auswirkungen auf das gastronomische Angebot sowie Schließungen, zumal die Branche ohnehin mit den Folgen der gestiegenen Energie- und Erzeugerpreise sowie des Personalmangels zu kämpfen habe. „Die Gastronomie steht sowohl für Arbeitsplätze als auch für Lebensqualität in unseren Städten und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss. Als Treffpunkt und Ort der Begegnung kommt ihr zudem eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zuteil“, betont Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Um den Erhalt der gastronomischen Vielfalt zu sichern, setze ich mich für eine Fortsetzung der Mehrwertsteuersenkung über das Jahresende hinaus ein.“

Bliebe es beim Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie, würde zum Beispiel in Restaurants und Kneipen ab 1. Januar 2024 wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anfallen. Für Take-Away-Angebote (Abholung) und Lieferservice würde – wie es bereits vor der Corona-Pandemie der Fall war – auch weiterhin der ohnehin ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gelten.

xity.de
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